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Was ist bei der Versteuerung von Geldanlagen zu beachten?

10 Februar 2012

Seit 01. Januar 2009 wurde die Versteuerung von Geldanlagen neu geregelt. Nicht mehr abhängig vom Einkommen wird generell eine Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge der Geldanlage erhoben. Vorher wurde der jeweils vorhandene persönliche Steuersatz zur Berechnung herangezogen. Zudem ist auch die Art der Kapitalerträge nicht mehr ausschlaggebend. So sind Aktienerträge genauso von dieser Abgeltungssteuer betroffen wie Dividenden, Investmentfondserträge, Zinsen und weitere Geldanlagen. So müssen nun auch Steuern für Erträge aus Aktien oder anderen Spekulationen gezahlt werden, welche bis 2009 bei Haltedauer mehr als ein Jahr, steuerfrei waren.

Höhe der Abgeltungssteuer

Geldanlage muss versteuert werdenDie Geldanlage wird mit dem Pauschalsatz von 25 Prozent sowie zuzüglich weiterer Steuern, also dem Solidaritätszuschlag und eventuell vorhandener Kirchensteuer erhoben. Dabei beträgt der Solidaritätszuschlag 5,5 Prozent der Abgeltungssteuer. Ohne Kirchensteuer liegt also die Abgeltungssteuer bei 26,375 Prozent. Nicht mehr abhängig vom Einkommen, existiert für die Geldanlage ein Sparer-Pauschbetrag von 801 Euro. So wird erst über dieser Grenze die Abgeltungssteuer fällig. Dieser Sparer-Pauschbetrag ersetzt jetzt den früher gültigen Sparer-Freibetrag und den Werbungskostenpauschbetrag. Versteuerbare Kapitalerträge werden direkt von der Bank an das zuständige Finanzamt abgeführt und nicht mehr über die jährliche Einkommenssteuer berechnet.

Die Steuern in der Praxis

Innerhalb der Praxis ist die Abgeltungssteuer für Sparer mit mittlerem und hohem Einkommen eine Steuersenkung. Diese Personen profitieren vom generellen Steuersatz von 25 Prozent. Der Spitzensteuersatz liegt bei 45 Prozent und dieser würde die Steuern auf die Geldanlage erhöhen. Bei geringem Einkommen besitzt der Sparer ein Wahlrecht. Dieser kann zwischen der bisher gültigen Regel und der Neuregelung wählen. Wer sich hierbei jedoch unsicher ist, sollte eine Steuerberatung für Privatpersonen zu rate ziehen. Durch die Abgeltungssteuer verlieren allerdings Fonds- und Aktieninvestments an Attraktivität, denn diese werden jetzt unabhängig von der Haltedauer besteuert. Verluste aus der Geldanlage können nur mit Spekulationsgewinnen desselben oder nächsten Jahres verrechnet werden. Über Dividenden oder Zinsen ist keine Verrechnung möglich. Die Abgeltungssteuer wird zudem für erwirtschaftete Kapitaleinkünfte im Ausland fällig. Hier gelten jedoch verschiedene Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland. Es gelten staatenabhängige Regelungen.

Eine professionelle Beratung zum Thema “Steuerberatung” bekommen Sie z.B. hier.