Bausparkasse

Baufinanzierung mit Bausparkasse

Eine Baufinanzierung im Rahmen eines Bausparvertrages gehört zu den klassischen Baufinanzierungsvarianten. Dabei schließt der Finanzierungsnehmer zunächst einen Bausparvertrag über eine bestimmte Bausparsumme ab. Diese Bausparsumme gliedert sich in Bausparguthaben und ein Bauspardarlehen. Während der Ansparphase bespart der Finanzierungsnehmer diesen Bausparvertrag, das bedeutet, er zahlt regelmäßig Beiträge in den Bausparvertrag ein. Diese eingezahlten Beiträge werden entsprechend der Vereinbarungen verzinst, die Höhe der Beiträge ergibt sich aus der Höhe der Bausparsumme. Weist das Bausparguthaben eine bestimmte, je nach Tarif vereinbarte Mindesthöhe auf, ist der Bausparvertrag zuteilungsreif. Zuteilungsreif bedeutet, dass der Finanzierungsnehmer durch das angesparte Guthaben ein Anrecht auf das Bauspardarlehen erworben hat. In den meisten Fällen liegt die Mindestsparleistung bei 40 bis 50 Prozent, die Höhe des Darlehens entspricht der Differenz zwischen Bausparguthaben und vereinbarter Bausparsumme. Das ausbezahlte Bauspardarlehen zuzüglich des angesparten Guthabens kann anschließend für den Kauf, den Bau oder die Renovierung oder Sanierung einer Immobilie verwendet werden. Die Vorteile einer Baufinanzierung bei einer Bausparkasse sind, dass die Zinsen für Bauspardarlehen meist deutlich günstiger sind als die Zinsen für ein klassisches Hypothekendarlehen, die Schulden durch die recht hohe Tilgung schneller abgebaut werden und dass das Bausparen staatlich gefördert wird. Hinzu kommt, dass die Höhe der Zinsen während der Rückzahlphase im Regelfall bereits bei Abschluss des Darlehensvertrages festgelegt wird, woraus sich ein hohes Maß an Kalkulationssicherheit für den Finanzierungsnehmer ergibt. Nachteilig ist jedoch, dass im Vorfeld nicht festgelegt werden kann, zu welchem Zeitpunkt die Zuteilung erfolgt und die Ratenhöhe durch den höheren Tilgungsanteil ebenfalls entsprechend höher ist. Zudem wird bei den meisten Bausparkassen bei Abschluss des Bausparvertrages eine Bearbeitungsgebühr erhoben, die meist einem bestimmten Prozentsatz der vereinbarten Bausparsumme entspricht. Je nach Tarif fallen des weiteren die Guthabenzinsen recht niedrig aus, wobei hier als Faustregel gilt, dass die Guthabenzinsen umso niedriger sind, je niedriger der spätere Kreditzins ist. Allerdings können Bauspardarlehen auch nachrangig abgesichert werden, würden also bei einer bestehenden Baufinanzierung nicht an erster, sondern an zweiter Stelle im Grundbuch eingetragen werden. Aus diesem Grund kommen Bauspardarlehen häufig als Zwischen- oder Nachfinanzierungen zum Einsatz. Zwischenfinanzierungen finden beispielsweise für Umbau- oder Modernisierungsmaßnahmen Verwendung, Nachfinanzierungen werden immer dann notwendig, wenn die ursprünglich kalkulierte Darlehenssumme nicht für die vollständige Realisierung des Bauvorhabens ausreicht.

Nach der Baufinanzierung für das neue Eigenheim steht etliche Jahre später die Rente an. Vom Staat wird es wohl nicht mehr viel geben, so sollte man mit einer DWS Riesterrente bereits jetzt für später vorsorgen.

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